Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
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Zur Senkung des Unfallrisikos von Fahranfängern hat der Gesetzgeber in Baden-Württemberg nach den Erfolgen in anderen Bundesländern im Jahr 2008 das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben, dürfen aber nur in Begleitung von erfahrenen Erwachsenen Auto fahren.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
- Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.
- Für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.
Da das Thema begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei den Beteiligten zahlreiche Fragen aufwirft, führen wir auf Anfrage einen Elternabend zu diesem Thema durch.







