Praktische Ausbildung in verschiedenen Führerscheinklassen
Die praktische Ausbildung bei der Fahrschule Dexheimer ist gegliedert in
- Grundausbildung
- Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
Für jede Ausbildungsklasse ist in unseren Fahrschulen ein Unterrichtsplan ausgehängt. Wir bieten unseren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.
Wir bilden in den Führerscheinklassen B, BE,
A, A1, M und Mofa aus:
| Führerscheinklasse B |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mit KfZ bis 3,5 to Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. |
| Eingeschlossene Klassen: |
M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h)
L (Traktoren bis 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
S (Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - Leermasse max. 350 kg- , bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 m/h, Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 ccm, Verbrennungsmotor: Nutzleistung max. 4 kW, Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW) |
| Mindestalter: |
18
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Praxis: Dauer mindestens 45 Minuten |
| Führerscheinklasse BE |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. |
| Mindestalter: |
18
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: keine Prüfung
Praxis: Dauer mindestens 45 Minuten |
| Führerscheinklasse A unbeschränkt |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. |
| Eingeschlossene Klassen: |
A beschränkt
A1
M |
| Mindestalter: |
25
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
|
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Praxis: Dauer mindestens 60 Minuten |
| Führerscheinklasse A beschränkt |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Mittelschwere Krafträder bis 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW .
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
| Eingeschlossene Klassen: |
A1
M |
| Mindestalter: |
18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
|
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Praxis: Dauer mindestens 60 Minuten |
| Führerscheinklasse A1 |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH1) gefahren werden.
|
| Eingeschlossene Klassen: |
M |
| Mindestalter: |
16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Praxis: Dauer mindestens 45 Minuten |
| Führerscheinklasse M |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
| Mindestalter: |
16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Praxis: Dauer mindestens 30 Minuten |
| Führerscheinklasse Mofa |
| Fahrerlaubnis gilt für: |
Mofa mit maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
| Mindestalter: |
15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
| Mindestdauer der Ausbildung: |
Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
Praxis:
90 Minuten Grundausbildung |
| Abzulegende Prüfungen: |
Theorie: Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis: keine Prüfung |
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